Landwirtschaftskammerwahl am Sonntag 9. März

Diese Woche gibt es in Niederösterreich eine weitere Wahl, nämlich die Wahl zur Landwirtschaftskammer NÖ

Wahlberechtigt sind kurz gesagt Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken von mindestens 1 ha oder Personen die eine land- und forstwirtschaftliche Erwerbstätigkeit ausüben, Familienangehörige die im Betrieb mitarbeiten und Grundwehr- oder Zivildiener die kammerzugehörig waren sowie Pensionisten.

Und die Wahlberechtigten müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein, das bis 6. Dezember auf der Gemeinde zur öffentlichen Einsicht aufgelegen ist.

In unserer Gemeinde gibt es folgende Wahllokale:

Ravelsbach, Feuerwehrhaus, Bahnstraße 39  von 9.00 bis 11.00 Uhr
Gaindorf, Dorfhaus 164 von 9.00 bis 11.00 Uhr
Minichhofen, Dorfhaus 14 von 9.00 bis 11.00 Uhr
Pfaffstetten, Jugendheim 21 von 9.30 bis 11.30 Uhr

Außerdem kann noch bis Freitag 7. März 12:00  Uhr persönlich am Gemeindeamt eine Wahlkarte beantragt und auf Wunsch dort auch gleich ausgefüllt abgegeben oder bis spätestens Sonntag vor 06:30 Uhr in den Gemeindebriefkasten eingeworfen werden.

Wir bitten alle Wahlberechtigten dieses Wahlrecht zu nutzen und den NÖ Bauernbund bzw. den Bezirksbauernbund Hollabrunn zu unterstützen.

Weitere Informationen gibt es unter folgenden Links:
Landwirtschaftskammerwahl 2025 | Landwirtschaftskammer Niederösterreich

Hollabrunn - NÖ Bauernbund